Detailauszug einer Plandarstellung des Spartenplans Am Knie

Planungsablauf beim U-Bahn-Bau

Vom Konzept bis zur Ausführungsplanung

Die Planung einer neuen U-Bahn-Linie ist geprägt durch einen hohen technischen Schwierigkeitsgrad. Die hydrogeologischen und geologischen Gegebenheiten des Baugrundes stellen höchste Anforderungen, die es zu beherrschen gilt. Zudem sind aufgrund der Vielzahl der zu beteiligenden Stellen und der Betroffenheit privater Belange lange planerische und genehmigungsrechtliche Vorlaufzeiten notwendig und spezielle Genehmigungsschritte wie beispielsweise Streckengenehmigung und Planfeststellung einzuhalten.

Auf Basis erster Streckenüberlegungen beträgt die Planungsdauer eines U-Bahn-Projektes mit drei bis vier neuen U-Bahnhöfen von der Vorplanung bis zum Baubeginn etwa acht bis zehn Jahre. Die Planung erfolgt in mehreren Stufen: 

Bedarfs- und Konzeptplanung

Am Anfang jeden Projekts steht der Bedarf (Notwendigkeit des Projekts). Dafür gibt es verschiedene Gründe. Bei den Streckenverlängerungen der U5 nach Freiham und der U4 nach Engschalking ist dies beispielsweise die Planung großer Neubaugebiete. Die geplante U9 soll das überlastete U-Bahn-Netz in der Innenstadt entlasten.

Bei der Bedarfs- und Konzeptplanung untersuchen Ingenieur*innen verschiedene Linienführungen sowie mögliche Standorte für U-Bahnhöfe. Die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten werden bewertet und im Ergebnis dem Münchner Stadtrat vorgestellt. Dieser entscheidet dann, ob die Umsetzungsplanung beginnen kann und welche Variante dieser zugrunde zu legen ist.

Von der Vor- zur Entwurfsplanung

Aufbauend auf dem Ergebnis der Bedarfs- und Konzeptplanung geht es im Rahmen der Vorplanung um die exakte Lage sowie die konkreten Abmessungen sämtlicher Bauteile (Bahnhöfe, Streckentunnel, Ausgänge). Diese werden festgelegt und bauliche beziehungsweise konstruktive Lösungsmöglichkeiten werden dafür erarbeitet. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, mit dem vorhandenen öffentlichen Raum (Straßen, Plätze und Wege) so schonend wie möglich umzugehen und die Eingriffe in Privatgrund auf ein Minimum zu reduzieren. Während der Vorplanung müssen auch bereits grundlegende Überlegungen zur späteren architektonischen Gestaltung der öffentlichen Bereiche erfolgen. Auch muss der Umfang der erforderlichen technischen Ausrüstung (zum Beispiel Aufzüge, Fahrtreppen, Trafos, Lüftungsanlagen) genau definiert werden, um hierfür Betriebsräume planen zu können. 

Im Rahmen der Entwurfsplanung wird die Vorplanung weiter detailliert. Dazu zählt das Erstellen von Gutachten, die für die spätere Genehmigung erforderlich sind – beispielsweise natur- und artenschutzrechtliche Kartierungen, Brandschutzgutachten sowie die Betrachtung von Schallimmissionen und Erschütterungen im Bau- und Endzustand. Bestandteil der Entwurfsplanung ist zudem eine umfangreiche Kostenberechnung.

Genehmigungsplanung (Planfeststellungsverfahren)

Die öffentlich-rechtliche Genehmigung für den Bau einer neuen U-Bahn-Linie erfolgt durch ein Planfeststellungsverfahren. Die erfolgreiche Planfeststellung bestätigt die Zulässigkeit des Vorhabens im Hinblick auf alle von ihm berührten öffentlichen Belange. Rechtsgrundlage für die Planfeststellung sind das Personenbeförderungsgesetz und das Bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz. Zuständig für die Genehmigung der Münchner U-Bahn-Projekte ist die Planfeststellungsbehörde der Regierung von Oberbayern. 

Aus den Planfeststellungsunterlagen, die auf Basis der durchgeführten Entwurfsplanung erstellt werden, geht die Notwendigkeit des Projekts hervor (Bedarf). Das Projekt wird textlich und mit Hilfe von Plänen beschrieben. Außerdem sind die Auswirkungen des Projekts (Grundstücksbetroffenheit, Lärm, Umwelt, etc.) detailliert dargestellt. 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens werden die Planfeststellungsunterlagen für einen Monat öffentlich ausgelegt. Jede*r, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange (TöB), wie beispielsweise des Wasserwirtschaftsamts. Die erhobenen Einwendungen und die Stellungnahmen der TöB werden in einem Erörterungstermin behandelt und in die Abwägung der unterschiedlichen Belange einbezogen. 

Im Anschluss an den Abwägungsvorgang erlässt die Planfeststellungsbehörde den Planfeststellungsbeschluss. Mit diesem Verwaltungsakt wird auch über die Einwendungen entschieden, über die keine Einigung erzielt werden konnte. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Beschlusses Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben werden. Ist der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden, so sind Ansprüche auf Unterlassung des Vorhabens, auf Beseitigung oder Änderung der Anlagen oder auf Unterlassung ihrer Benutzung ausgeschlossen.

Sofern nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses Änderungen am Vorhaben erforderlich werden, wird hierzu ein Planänderungsverfahren durchgeführt. 

Ausführungsplanung

Grundlage für die Ausschreibung der Bauleistungen und die nachfolgende Bauausführung ist die auf Basis der Planfeststellung zu erarbeitende Ausführungsplanung aller Gewerke. Dabei geht es insbesondere um die detaillierte technische Planung sämtlicher Bauteile einer U-Bahn-Anlage sowie um die statische Bemessung der tragenden Bauteile. Vor Bauausführung müssen alle Ausführungspläne von der technischen Aufsichtsbehörde freigegeben werden.