Schlitzwandarbeiten, Bohrpfahlarbeiten, Unterfangungen, Kanalbau

15. Jan. 2023

U5

Anliegerinformation Baulos 1

Sehr geehrte Anwohner*innen,

im Dezember 2021 hat der Münchner Stadtrat den Baubeginn für die Verlängerung der U-Bahn-Linie 5 West vom Laimer Platz bis Pasing beschlossen. Seit Januar 2022 laufen die Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt, dem sogenannten Baulos 1. Es erstreckt sich entlang der Gotthardstraße, beginnend im Bereich der Von-der-Pfordten-Straße bis zur Fischer-von-Erlach-Straße. An der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche
(BE-Fläche) wurde eine temporäre Lärmschutzwand errichtet. Sie schützt die Anwohner vor dem Baustellenlärm der BE-Fläche. Am Ende der Bauzeit wird die Lärmschutzwand rückgebaut.

Im Oktober 2022 wurden die Bohrpfahlarbeiten im Bereich der nördlichen Abgänge des zukünftigen U-Bahnhofs Willibaldstraße bereits fertiggestellt. Das Bohrpfahlgerät kommt nun bei den Absicherungsmaßnahmen der Kanalbaugruben zum Einsatz. Auf der Nordseite der Gotthardstraße wurden
bereits an einigen Gebäuden spezielle Maßnahmen zur Optimierung der Fundamente durchgeführt. Diese sogenannten Unterfangungsmaßnahmen werden an weiteren Gebäuden beider Straßenseiten fortgeführt.
Der bestehende Abwasserkanal liegt nahezu mittig in der Gotthardstraße. Er würde mit dem zukünftigen U-Bahn-Bauwerk kollidieren. Er wird südlich und nördlich entlang der Gotthardstraße verlegt.

Abschnittsweise entstehen hierfür vorübergehend Baugruben mit einer Tiefe von circa vier Meter. Im ersten Quartal 2023 starten westlich der Willibaldstraße die vorbereitenden Baumaßnahmen zur Herstellung der Schlitzwände. Die Schlitzwandherstellung erfolgt von West nach Ost. Bei der Schlitzwand-Deckelbauweise
wird der Tunnel erst ausgehoben, wenn der Tunneldeckel fertig gestellt ist. Nach Herstellung des Tunneldeckels wird der Verkehr in der Gotthardstraße auf dem Tunneldeckel geführt.

Wir bitten um Ihr Verständnis

Bei Bauarbeiten im öffentlichen Raum lässt es sich leider nie völlig vermeiden, dass Anwohner*innen durch Lärm, Schmutz und Verkehrsumleitungen beeinträchtigt oder behindert werden.